Zuschüsse & Förderungen für Treppenlifte

Kosten senken – finanzielle Unterstützung nutzen

Mit staatlichen Zuschüssen, Förderprogrammen der KfW sowie Leistungen von Unfall- oder Haftpflichtversicherungen können Sie die Kosten für einen Treppenlift deutlich reduzieren.

Wenn Ihnen ein anerkennter Pflegegrad vorliegt und der Lift aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist, stehen die Chancen auf finanzielle Unterstützung besonders gut.

Typische Fördermöglichkeiten im Überblick

Ab Pflegegrad 1 können Sie einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person erhalten. Leben mehrere pflegebedürftige Personen in Ihrem Haushalt, kann die Summe kombiniert werden – bis zu 16.720 Euro sind insgesamt möglich. Die Förderung gilt für neue, gebrauchte oder gemietete Treppenlifte, unabhängig von der Bauart.

Über das Programm „Altersgerecht Umbauen“ bietet die KfW zinsgünstige Kredite bis zu 50.000 Euro. Gefördert werden alle Maßnahmen zur Barrierefreiheit, zu denen auch der Einbau eines Treppenlifts zählt. Besonders Eigentümer von Wohnimmobilien profitieren von diesen Mitteln.

Wenn Ihre Mobilität durch einen Arbeits- oder Wegeunfall eingeschränkt wurde, können Unfallversicherungsträger oder Haftpflichtversicherungen die Kosten teilweise oder vollständig übernehmen. Auch hier lohnt sich eine individuelle Prüfung.

In einigen Bundesländern stehen zusätzliche Mittel über Renten- oder Integrationsämter zur Verfügung. Diese Programme sind besonders relevant, wenn der Treppenlift die Teilhabe am Arbeitsleben oder die Selbstständigkeit unterstützt.

Steuerliche Vorteile nutzen

Sollte ein Eigenanteil verbleiben, kann dieser in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, sofern der Treppenlift medizinisch notwendig ist. So profitieren Sie zusätzlich finanziell.

Ob Ihnen ein Zuschuss oder eine Förderung zusteht, erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Pflegekasse, Versicherung oder den zuständigen Förderstellen, um alle individuellen Möglichkeiten prüfen zu lassen.

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